Das Consistoire

Das Consistoire (oder Consistorium) leitet die Französische Kirche zu Berlin. Es kommt monatlich in nicht öffentlicher Sitzung als Generalversammlung und viermal im Jahr in öffentlicher Sitzung als Mittwochsconsistorium zusammen. Die Ältesten (Anciens) werden für sechs Jahre berufen (Kooptation) und können maximal zweimal wiederberufen werden. Die Leitung hat im monatlichen Wechsel einer der beiden Pasteurs, der Modérateur. Die Ausführung der Beschlüsse sowie die Abwicklung des Zahlungs- und Geschäftsverkehrs obliegen dem Modérateur und dem jedes Jahr neu zu bestimmenden Secrétaire. Intensive Beratungen und die Vorbereitung von Beschlüssen erfolgen in den Commissionen, in denen auch Gemeindemitglieder mitarbeiten, die nicht (mehr) dem Consistoire angehören.

Ämter und Commissionen im Jahr 2024

Secrétaire der Generalversammlung: Christoph Landré, Secrétaire adjointe (Vertreterin): Dr. Daniela Liebscher

Secrétaire des Mittwochsconsistoriums: Gudrun Laqueur

Secrétaire des Diaconats: Christian Weber

Trésorier: Jens-Dieter Altmann

Diaconat: Christian Weber (Secrétaire), Dr. Jürgen Kaiser, Christoph Landré, Rainer Ponnier, Senta Reisenbüchler

Commission für Archiv, Bibliothek, Museum: Senta Reisenbüchler (Secrétaire), Jens-Dieter Altmann, Dr. Jürgen Kaiser, Dr. Daniela Liebscher, Julia Ewald, Hanno Seier, Dr. Stephan Krämer, Dr. Bernd Krebs, Dr. Klaus Merten

Finanz- und Baucommission (mit Kirchhof): Jens-Dieter Altmann (Secrétaire), Christoph Landré, Christian Weber

Commission für das Gemeindeleben, Kirchenmusik und Citykirchenarbeit: Gudrun Laqueur (Secrétaire), Henning Dröge, Dr. Jürgen Kaiser, Britta Patzelt, Senta Reisenbüchler, Daniel de Roche, KMD Kilian Nauhaus, Holger Perschke

Steuerungsgruppe FFK: Jens-Dieter Altmann, Dr. Jürgen Kaiser, Christoph Landré

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Discipline ecclesiastique
Die Reglements

Die Französische Kirche hat sich 1791 in den Reglements eine Ordnung gegeben, die bis heute in Geltung ist. Die Reglements geben der Gemeinde eine Struktur und schreiben die relative Autonomie der Französischen Kirche innerhalb der Landeskirche (EKBO) fest. Das aus berufenen Gemeindemitgliedern (Anciens / Anciennes) und den Pfarrern zusammengesetzte Consistorium leitet die Französische Kirche. Das Consistorium kommt jeden zweiten Mittwoch im Monat zur Generalversammlung zusammen. In nicht öffentlicher Sitzung werden vor allem finanzielle und personelle Angelegenheiten beraten. Viermal im Jahr kommt das Consistorium in öffentlicher Sitzung als Mittwochsconsistorium zusammen, um die Gemeindearbeit zu beraten und zu planen. Die Schwerpunktthemen des Mittwochsconsistoriums sind: Jahresplanung, Gottesdienst und Liturgie, Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, Diakonie und Mitgliederpflege. In der Regel im September wird die Gemeindeversammlung einberufen. Sie nimmt Berichte entgegen und entscheidet über wesentliche Belange, die ihr vom Consistorium vorgelegt werden. Die zur Zeit 18 Mitglieder des Consistoriums (Compagnie) werden für in der Regel 6 Jahre berufen, können aber wiederberufen werden. Die Pfarrer wechseln sich nach jeder Sitzung der Generalversammlung im Amt des Modérateurs ab, der mit dem von der Generalversammlung bestimmten Secrétaire die Geschäftsführung übernimmt. Secrétaire, Trésorier und der Secrétaire der Bau- und Finanzkommission überwachen die von der Landeskirche unabhängige Finanzverwaltung der Französischen Kirche. Die Arbeit der Generalversammlung wird von folgenden Commissionen vor- und nachbereitet: Bau- und Finanzcommission, Commission für das Gemeindeleben, Kirchhofscommission und Commission für Museum, Bibliothek und Archiv.

Die Reglements der Französischen Kirche und ihre Überarbeitung

Nach mehrjährigen Vorarbeiten legt das Consistorium der Französischen Kirche zu Berlin der Gemeindeversammlung (früher: Familienhäupterversammlung) eine überarbeitete Fassung der Reglements vor. Es ist dies die erste grundlegende Überarbeitung seit der schriftlichen Fixierung der Reglements Ende des 18. Jahrhunderts.
Am 7. März 1791 hat die Familienhäupterversammlung Reglements für die Compagnie des Consistoriums der Französischen Kirche zu Berlin entgegengenommen. Schon 1778 hatte eine Commission begonnen, einzelne Ordnungen zu sammeln. Ab 1783 machte sich eine dreißigköpfige Commission ernsthaft an die Arbeit. Drei Jahre später wurde wieder eine nun etwas kleinere Commission gebildet, um noch die Punkte zu lösen, für die die vorherige Commission keine einvernehmliche Lösung finden konnte. Diese Arbeit zog sich bis 1791 hin.
In Anbetracht der langwierigen und nicht ganz glücklichen Geburtswehen kann man verstehen, dass in den folgenden Jahrhunderten bis heute notwendig erscheinende Änderungen an den Reglements nur vorsichtig vorgenommen wurden. Diese sind in der 1876 veröffentlichten deutschen Übersetzung der Reglements vermerkt worden, die inzwischen notwendig geworden war und den allgemeinen Sprachwechsel innerhalb der Gemeinde vom Französischen ins Deutsche dokumentiert. Änderungen nach 1876 wurden zwar protokolliert, nicht aber systematisch erfasst. In der überarbeiteten Fassung sind sie nach Möglichkeit berücksichtigt.
Obwohl die Französische Kirche zu Berlin im Lauf von über zwei Jahrhunderten alle ihre diakonischen und pädagogischen Institute abgeben oder schließen musste und obwohl sie ihre Beziehungen sowohl zur Evangelischen Kirche als auch zum Staat in seinen verschiedenen Gestalten (Monarchie und unterschiedliche Republikformen) jeweils neu regeln musste, hat sie es vermieden, die Reglements den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Nicht in erster Linie deshalb, weil die meisten Reglements mit dem Verlust der sie betreffenden Einrichtungen obsolet geworden sind, sondern vor allem darum, weil einige der noch angewandten Reglements unklar oder schwer zu handhaben waren, wurde die jetzt vorgelegte Überarbeitung notwendig. So mussten z.B. schon vor einiger Zeit das Verfahren zur Berufung der Anciens und Anciennes in das Consistorium und die Richtlinien zur Pfarrerwahl präzisiert werden. Pfarrer i.R. Tilman Hachfeld hat in mühevoller Kleinarbeit eine Rohfassung der Überarbeitung vorgelegt, die dann von einer Arbeitsgruppe des Consistoriums in drei Jahren durchgesehen wurde.
In der nun vorliegenden Überarbeitung sind alle Passagen ausgelassen, die sich auf Institutionen der Französischen Kirche zu Berlin beziehen, die es nicht mehr gibt (Hospital, Kinderhospital, Waisenhaus, École de Charité, Hôtel de Refuge, Maison d'Orange, Collège, theologisches Seminar, Armenbäckerei, Marmite). Allein dies erklärt, warum die überarbeitete Fassung so viel kürzer ausfällt als die deutsche Fassung von 1876.
Für die noch bestehenden Leitungsgremien der Französischen Kirche zu Berlin (Gemeindeversammlung, Generalversammlung, Mittwochsconsistorium, Diaconat und Commissionen) wurden die Reglements in der Fassung von 1876 soweit als möglich übernommen. Aber auch hier mussten einzelne Bestimmungen, die nicht mehr im Gebrauch sind, weggelassen bzw. durch neue ersetzt werden. Außerdem stellt die Überarbeitung die Bestimmungen in einer anderen, heute einleuchtenderen Systematik zusammen: Zunächst werden die Gremien behandelt: Gemeindeversammlung, Generalversammlung, Mittwochsconsistorium und Diaconat. Dann folgen die Geschäftsordnungen, dann die Wahl- und Berufungsordnungen und die Reglements, die die finanziellen Angelegenheiten betreffen. Die Überarbeitung schließt mit allgemeinen Bestimmungen zum Schutz der Reglements.
Das Consistorium hat sich bewusst dafür entschieden, die alten Reglements nicht durch neue zu ersetzen, sondern sie mittels einer Durchsicht und Überarbeitung an die heutigen Erfordernisse anzupassen. Dies geschah nicht nur im Hinblick darauf, dass die Reglements durch die Grundordnung der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Art. 37, Abs. 3) in ihrem Bestand garantiert werden; vor allem wurde diese Entscheidung von der Überzeugung geleitet, dass die alten Reglements nicht allein sinnvolle und bewährte Richtlinien enthalten, sondern auch die Grundsätze reformierten Gemeindeverständnisses, wie sie vor allem von Jean Calvin formuliert worden sind, in gelebte Praxis umsetzen. So nahmen von Anfang an die Ältesten in verschiedenen Ämtern kirchenleitende Aufgaben wahr. An keiner Stelle gehen die Reglements von einem Gegenüber von Pfarrer und Ältesten aus; vielmehr sind die Pastoren und Pastorinnen („Prediger“) in die Compagnie des Consistoriums integriert. Gerade dieser reformierte Geist der Reglements bestärkt uns in der Zuversicht, dass die Französische Kirche zu Berlin mit ihren „ehrwürdigen“ Reglements auch in Zukunft eine lebendige Gemeinde sein wird.
Die vorliegende Überarbeitung der Reglements ist also als eine Anpassung der bestehenden Reglements an die heutigen Gegebenheiten zu verstehen. Sie setzt kein neues Recht, sondern bewahrt den Geist und den Buchstaben der alten Reglements. Dies führt in der Überarbeitung zu einem Nebeneinander von alten und neuen Textabschnitten. Man wird dies beim Lesen am unterschiedlichen Stil erkennen. Die alten Passagen fallen durch ihre etwas umständliche Art auf, während die neueren am heute üblichen, nüchterneren Stil erkannt werden. Die stilistische Uneinheitlichkeit ist der Preis des Prinzips, so viel als möglich zu erhalten und nur so viel wie nötig zu erneuern.
Mit der Überarbeitung der alten Reglements drückt das Consistorium die Überzeugung aus, dass die Französische Kirche zu Berlin im lebendigen Umgang mit ihrem Erbe eine solide Basis für eine segensreiche Zukunft findet.